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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden
Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende
Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten
nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen.
Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher
Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-mail
sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch
erst nach Auftragsbestätigung.
Der Umfang
unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung.
Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben,
führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls
bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken
per Telefax oder E-mail genügt dem Erfordernis der
Schriftform.
- Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge
nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung
uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen
nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik
auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir
vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des
Einzelauftrags.
- Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die
Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine
ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten
Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse,
technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne,
Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne,
Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.
Zur
Informationserteilung gehört auch die Mitteilung
des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung
sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
Sofern
sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen
sollte, daß die uns erteilten Informationen unzureichend
sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.
- Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder
Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des
Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne
besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen
Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere
Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer
Arbeiten rechtzeitig zu informieren.
- Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes
Material welcher Art auch immer, muß sich in dem Zustand
befinden, daß es den anerkannten Regeln und dem Stand
der Technik entspricht. Insbesondere die bereitgestellten
Stromanschlüsse müssen den gültigen DIN- und VDE-Normen
entsprechen. Dies entbindet uns nicht von
den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel
an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
- Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen
zu erteilen, sowie bei großen Aufträgen vor der Durchführung
einen Teilbetrag als Vorausleistung zu verlangen.
- Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder
entgangenen Gewinn. Wir
haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese
Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in
den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind.
- Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind,
ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche
unseres Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich
– für diesen Fall ausgeschlossen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige
Gericht, das heißt die Gerichte in Wesel.
- Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall
tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die,
die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.
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Trompeten
und Hörner sollen erschallen; lobt Gott, euren König! Das Meer
mit allem, was in ihm lebt, soll zu seiner Ehre brausen und tosen! Die
ganze Welt soll in Jubel ausbrechen! Ihr Flüsse, klatscht in die
Hände; ihr Berge, preist unseren Herrn, denn er kommt, um die
Welt zu richten.
(Psalm 98, 6-9)
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